Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Die unglaubliche Bigotterie der RPG-Maker Gemeinde
Sephiroththe23
17.04.2005, 13:06
Ich hatte vor einigen Tagen ein langes Gespräch mit Sean und Dominik (GSandSDS und Ineluki), daneben hatte ich noch eine Unterredung mit Kid, einem User dieses Forums.
Es ging um die Legalität von Elementen, die man zum einen aus Spielen ripped (d.h. Char/Chipsets etc.) sowie um den RPG Maker und seine Übersetzungs/Tasten/MP3 Patches generell.
Ich vertrat und vertrete den sehr radikalen Standpunkt, dass der RPG Maker, inklusive aller Patches, absolut illegal ist, bei Ressourcen bin ich gemäßigter, da weder Nintendo noch Square bisher einen Prozess gegen ASCII/enterbrain angestrebt haben und das obgleich sehr viele japanische Nutzer SNES Ressourcen verwenden und verwendeten.
Das Problem in diesem Sektor ist wiederrum die "Zero Tolerance" Politik von Nintendo, Nintendo akzeptiert keinerlei Emulation ihrer Spiele und somit wäre die einzig legale Möglichkeit des "Rippings" die, von einem TV abzugreifen. (Nintendo beruft sich auf Mask-Ware Copyright Regelungen und ihre Anwälte haben in mehreren Prozessen durchgesetzt, dass diese greifen, obgleich es bei normalen Videospielen nicht griffe).
Zitieren wir noch §69c des Urheberrechtes:
§ 69 c. Zustimmungsbedürftige Handlungen. Der Rechtsinhaber hat das ausschließliche Recht, folgende Handlungen vorzunehmen oder zu gestatten:
1. [...]
2. die Übersetzung, die Bearbeitung, das Arrangement und andere Umarbeitungen eines Computerprogramms sowie die Vervielfältigung der erzielten Ergebnisse. Die Rechte derjenigen, die das Programm bearbeiten, bleiben unberührt;
[...]
Daraus geht klar hervor, jeglicher Patch am RPG Maker ist genauso illegal wie auch die Distribution der RPG Maker Serie es war, genauso alle gerippten Chip und Charsets, etc.
Daraus würde, radikal durchgesetzt, folgen, dass man nur selbsterstellte Grafiken verwenden kann, was auch die offizielle ASCII/enterbrain Politik ist. Keine MP3 Patches, keine SoM Charsets, nichts.
Das ist, nebenbei gesagt, auch der Grund für Advocate's (phylomortis) Politik bei Rips keine Credits anzugeben. Das hat ihn zwar in der RPG Maker Gemeinde zum Teil unbeliebt gemacht, allerdings verstehe ich ihn da sehr gut.
Unglaublich bigott, Verbannung des RPG Maker XP, Angebot des Tastenpatches, des MP3-Patches, aber Verbot des RPG Maker 2000 selbst, all dies.
Das ist alles schon sehr richtig, faellt mir schon seit Ewigkeiten auf. Verbot der Maker, Patches sind erlaubt. Dann nehmen wir mal die Makergames die MP3s verwenden, Calm Falls (1/2) diese verwenden MP3s des Silent Hill 2 OSTs. Seltsam das dies toleriert wird. (Von den einzelnen Communities und Seiten.) Im Gegensatz zu den MP3s sind wir vom Maker, den Patches und den Ressourcen abhaengig. Die Sache des guten RPG-Advocates ist etwas zweischneidig, zwar lag die Hauptarbeit bei den Erstellern der Rip-Quelle, allerdings ist auch rippen mit einer gewissen Arbeit verbunden. Und ob man ih mdas wirklich abkaufen kann, sei mal dahin gestellt. Klingt mir fast wie ein schwer in Frage zu stellender Versuch seine eigene sonst so schwache eigene Maschinerie auszugleichen. Es ist oft nicht einfach ausschneiden, nicht selten muss editiert, nachgezeichnet und neu kombiniert werden. Die pure Verwendung von selbst erstellen Sets wuerde uns vermutlich zu dem Niveau von RTP-Games treiben. Der Aufwand ist sehr hoch. Es gibt kaum Spiele die sich auch nur der Grundlagen von Rips entziehen, selbst wenn sie editiert sind. Die wenigen passenden Ressourcen die verbleiben sind Mac & Blue, Theodore und das RTP. Das die Szene nicht gerade eine weisse Weste hat, ist klar. Welcher Anteil hat seinen Maker denn nun wirklich legal?
Dr. Alzheim
17.04.2005, 14:27
*meld*
Hab den XP nebst Verpackung, Handbuch, Serial-Key und CD hier und mir nen Englisch-Patch dazu gebastelt. Aber das ist hier nicht das Thema.
Fakt ist nunmal, dass jene, die eine Grafik erstellen oder ein Musikstück komponieren, darauf das Urheberrecht halten. Da find ich die Schiene, die Phylomortis da fährt bezüglich "Keine Credits-Angabe bei Rips" aber deren Verwendung scheinheilig hoch drei, sofern er sie verwendet/hostet oder sonst wie zur Schau stellt. Legaler wirds dadurch auch nicht, was der von Jens gequotete Paragraph belegt.
Problematisch ists nur dahingehend, inwieweit Interessen eines Dritten verletzt werden. Bei einer kleinen gerippten Grafik sagt sicher kein Mensch etwas, doch wenns um das anbieten von Software geht, die kommerziell vermarktet wird, sehen die meisten Firmen rot... weil sonst würde es die BSA nicht geben.
Angenommen, jede Maker-Community würde sich vollständig von illegalen Inhalten trennen.
Das würde heißen, dass der Maker und sämtliche Patches dazu von den ganzen Seiten verschwinden. Auch geripptes aus urheberechtlich geschützten Produkten (Spiele und ähnliches) wie beispielsweise Grafiken, Sounds und Musikstücke wären auch weg.
Übrig blieben an sich nur Mac&Blue, Theodore, RTP und damit verwandtes. Wenn das jede Seite zum Download anbieten würde, wäre ziemliche Monotonie angesagt, es käme kaum was neues und viele würden mehr oder minder aufgrund mangelnder Resourcen den Maker in die Tonne klopppen... besonders jene, die grafisch nicht begabt sind und das, was sie brauchen, nirgends finden. Wer würde sich dann noch mit dem Maker befassen? Nur die Profis, und den Profis wiederum vergeht auch irgendwann die Lust daran, wenn sich kaum jemand neues im Makerbereich bewegt. Dies hätte mehr oder weniger den Tod des Makers in vielen Teilen der Welt zur Folge, behaupte ich einfach mal.
Die Frage ist also, welche Schiene man grundsätzlich fahren sollge:
Eine vorsichtig-illegale Schiene mit gerippten Resourcen, aber dem Erhalt und der Förderung einer Community?
Eine vollkommen legale Schiene NUR mit selbstgemachtem, was auf Dauer zu einem Aussterben der Community führt?
Das ganze mag paranoid klingen, aber es ist herleitbar, ohne die eigene Vorstellungskraft groß anstrengen zu müssen.
Warum die Patches fuer den Maker illegal sein sollen, kann ich aus obigem Gesetzestext leider nicht entnehmen. Den schliesslich veraendern meine Patches am Maker nicht ein Byte, und auch die originale Harmony.dll liegt weiterhin vor. Das einzige, was man anbringen koennten, ist, dass sie umbenannt wurde. Allerdings ist es eine technisch interessante Frage, ob ein Dateiname zum Inhalt einer Datei gehoehrt. Im technischen Sinne ist ein Dateiname ja ein Eintrag in den Tabellen des Betriebssystems, und wuerde somit nicht zum Inhalt einer Datei zaehlen, weshalb man sie auch umbenenen duerfte.
Zudem ist mir noch folgender Paragraph aufgefallen ...
UrhG § 121 Ausländische Staatsangehörige
(1) Ausländische Staatsangehörige genießen den urheberrechtlichen Schutz für ihre im Geltungsbereich dieses Gesetzes erschienenen Werke, es sei denn, daß das Werk oder eine Übersetzung des Werkes früher als dreißig Tage vor dem Erscheinen im Geltungsbereich dieses Gesetzes außerhalb dieses Gebietes erschienen ist. Mit der gleichen Einschränkung genießen ausländische Staatsangehörige den Schutz auch für solche Werke, die im Geltungsbereich dieses Gesetzes nur in Übersetzung erschienen sind.
Heisst dass jetzt, dass Werke von auslaendischen Staatsangehoerigen nur dann geschuetzt sind, wenn eine Art Urheberrecht inerhalb von 30 Tagen nach erscheinen des Werkes in Deutschland geltend gemacht wird ?
Sephiroththe23
17.04.2005, 17:04
Den schliesslich veraendern meine Patches am Maker nicht ein Byte, und auch die originale Harmony.dll liegt weiterhin vor.
Die Harmony.dll ist Teil des RPG Makers und ich denke nicht, dass sie unter einer freien Lizenz veröffentlicht wurde, die eine Manipulation erlaubte.
Heisst dass jetzt, dass Werke von auslaendischen Staatsangehoerigen nur dann geschuetzt sind, wenn eine Art Urheberrecht inerhalb von 30 Tagen nach erscheinen des Werkes in Deutschland geltend gemacht wird ?
Nein.
§121 ist allerdings, so oder so, obsolet.
Der Geltungsbereich des Urheberrechtsgesetzes bezieht sich primär auf deutsche Staatsangehörige, unabhängig davon wo ihr Werk erschienen ist (Miturheberschaft genügt ebenfalls bereits) (§120 I des UrhG). Allerdings sind nicht Staatsangehörige ihnen gleichgestellt im Sinne von § 116 I des GG.
Abgesehen davon sind ihnen durch § 120 II des UrhG alle Angehörigen der Staaten, die das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum unterzeichneten gleichgestellt. Ausländische Staatsangehörige genießen, falls ihr Werk im Geltungsbereich des UrhG erscheint, ebenfalls seinen Schutz (der von dir zitierte §121).
Dem Paragraphen §121 kommt allerdings kaum noch Bedeutung zu, da es diverse internationale Abkommen gab, die Urheberrechte von einem landesspezifischen Level auf ein internationales Level erhoben.
Die Relevantesten wären da die Berner, Montevideo und Genfer Übereinkunft, das Rom-Abkommen, das Welturheberrechtsabkommen, sowie das Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights.
WilderDudelSack
17.04.2005, 17:25
man darf das ganze imo ned dramatisieren: eine urheberrechtsverletzung kann man ned mit anderen dingen gleichsetzen, man kann jetz ned rm2k sitebetreiber als "verbrecher" oder so titulieren, nur weil sie gewisse dinge anbieten wie etwa ressourcen. was die deutschen sites betrifft, die haben in meinen augen genug sachen gemacht, um sich den vorwurf der illegalität ned wirklich gefallen zu lassen ( entfernen der makerprogramm downloads etc ).
wie bereits gesagt wurde - ein paar sachen wie ressourcen anbieten müssen schlichtweg sein, ansonsten würde die community im grossen und ganzen wohl untergehen ( abgesehen von einigen wenigen leuten wie kelven, die alles von a bis z selber zeichnen.. aber auch die verwenden midis oder mp3's usw. die sie ned selber machten )
wobei es da auch viele hirnrissige aktionen gab natürlich - erinnere mich da an früher quartier gesetzgebungen als der rm2k3 neu erschien.. man hat ihn verteufelt, aber den rm2k, der ebenso illegal war als download selber, hat man ned verteufelt. wie damals das kami damit umging, weiss ich ned, war damals ned hier aktiv.
ich persönlich verwende desweiteren auch MP3's in meinen projekten. dabei handelt es sich meist um soundtrack-stück-bereiche aus kommerziellen games oder filmen ( z.B. soundtrack von the rock, face/off etc von hans zimmer ). mache mich damit wohl strafbar, da diese ebenfalls unters copyright fallen, aber muss sagen, damit habe ich äusserst wenig probleme. muss ehrlich sagen, das ich sowas ned allzu schlimm finde. weiss ned inwiefern es aussieht, wenn eine makersite meine sachen zum download auf ihrem eigenen server anbietet, meine sachen lagern ich vorwiegend auf eigenem webspace, womit das risiko somit quasi bei mir verbleibt.
was alzis frage angeht mit der schiene - da die legale schiene quasi den tod der comm bedeuten würde, wird es halt nunmal bei der illegalen schiene bleiben müssen wohl ^^
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